In einem Nationalpark bleibt ein Management der freilebenden Tierwelt möglich. Voraussetzung ist, dass hierdurch die Ziele der Nationalparkentwicklung nicht gefährdet werden. Dies ist im Regelfall beim aktiven Management der Huftierpopulationen (Schalenwild) der Fall. Die Intensität des Managements und der Regulation der Schalenwildbestände, v.a. im Wege der Bejagung, bemisst sich dabei (1.) an den Auswirkungen des Wildes auf die Waldentwicklungsziele im Nationalpark, (2.) auf Wildschäden außerhalb des Nationalparks sowie (3.) auf potentielle Tierseuchengefahren. Die einschlägigen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
