Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | Druckansicht | Seite empfehlen
Erweiterte Suche
Logo: Rheinland-Pfalz - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
  • Start
  • Über Nationalparke
  • Ein Nationalpark in Rheinland-Pfalz
  • Die Ziele
  • Der Weg
  • Die Regionen
  • Pressespiegel
  • Film- und Hörbeiträge
  • Dokumente
  • Bürgerbeteiligung
  • Online-Dialog (Blog)
  • Kontakt
  • Impressum
  • FAQ
  • Nachrichten-Archiv
  • Pressespiegel-Archiv
  • Termin-Archiv
  • Links
 FAQ

12. Wie fügt sich der Nationalpark in die Nationale Biodiversitätsstrategie ein?

Aufgrund der internationalen Vereinbarung in der UN-Biodiversitäts-Konvention wurde zu Zeiten der großen Koalition von der Bundesregierung ein Leitbild für Deutschland erarbeitet. Die von allen politischen Parteien getragene Nationale Biodiversitätsstrategie aus dem Jahre 2007 zielt u.a. auf die Schaffung nutzungsfreier Wildnisgebiete im Wald. Danach sollen diese bis zum Jahre 2020 insgesamt 5 Prozent der Waldfläche und 10 Prozent des Walds in öffentlichen Händen umfassen. Das Land unterstützt diese Zielrichtung. Ein Nationalpark von beispielsweise 10.000 Hektar Größe entspräche bei 75 Prozent Nutzungsfreiheit etwa 3,5 Prozent der Staatswaldfläche und könnte den bereits erreichten Bestand nutzungsfreier Wildniszonen (Naturwaldreservate und Kernzonen des Biosphärenreservats sowie des Großprojekts Bienwald) von derzeit 3,2 Prozent bedeutend erweitern - sonstige nutzungsfreie Bereiche des Staatswaldes noch nicht eingerechnet.

<< zurück zu den Fragen <<